Nutzungsordnung/Haftungsausschluss für den Dülmener Naturtrailpark:

 

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1. Grundsätze

 

  • Nutzer ist jede Person, die den Dülmener Naturtrailpark/ die Hofanlage betritt; auch Besucher, Helfer, Betreuer usw., die nicht aktiv Pferdesport in den o.g. Anlagen ausüben.

  • Jeder Nutzer erkennt neben dieser Nutzungsordnung die grundsätzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes an.

  • Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Anlagen pfleglich zu behandeln. Hufschutz mit Stollen, Widiastifte o.ä. ist auf den Hindernissen des Trails nicht gestattet.

  • Hunde sind auf den Anlagen an der Leine zu halten.

     

 

2. Nutzung 

  • Bei beschlagenen Pferden können je nach Wetterlage ggf. nicht alle Hindernisse genutzt werden.

  • Aus versicherungsrechtlichen Gründen werden alle Nutzer namentlich erfasst. 

  • Die Nutzung durch minderjährige Reiter / Führer ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

 

 

 

3. Schäden, Haftung 

  • Jede Nutzung des Dülmener Naturtrailparks und der Hofanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Ansprüche (Personen- und Sachschäden), die sich aus der An- und Abfahrt sowie der Nutzung des Naturtrailparks und/oder der Hofanlage ergeben, ist mit Ausnahme einer Haftung für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  • Die Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen, auch im Hinblick auf die Ausrüstung von Pferd und Nutzer, obliegt allein dem Nutzer, wobei das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe mit Vierpunktbefestigung und das Tragen einer Schutzweste sowie die Ausrüstung des Pferdes mit Gamaschen mit Fesselkopfschutz an Vorder- und Hinterbeinen von dem Betreiber ausdrücklich empfohlen werden.

  • Der Betreiber und von ihm autorisierte Personen sind berechtigt, bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen die Nutzung von Naturtrailpark und Hofanlage zu untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Nutzungsgebühren besteht nicht.

  • Der Schadensverursacher haftet für von ihm verursachte Schäden.

  • Jeder Nutzer / Schadensverursacher ist verpflichtet, alle von ihm festgestellten und ggf. verursachten Schäden unaufgefordert und unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen.

  • Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus ebensolchen Beständen kommen.

  • Die Nutzung des Dülmener Naturtrailparks und/oder der Hofanlage ist nur gestattet, wenn eine aktuelle Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Dieses bestätigt der Nutzer mit seiner Unterschrift.

  • Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Unfallversicherung sowie die Mitgliedschaft in einem Sportverein werden empfohlen.

     

    4. Wirksamwerden

  • Die Nutzungsordnung wird einmalig vor der ersten Nutzung von dem geschäftsfähigen Reiter / Führer, für minderjährige Reiter / Führer von deren gesetzlichen Vertretern, unterschrieben. Mit der Abgabe der unterschriebenen Nutzungsordnung werden deren Bedingungen auch für die weitere/wiederholte Nutzung anerkannt.

  • Der Reiter /Führer verpflichtet sich, alle seine Begleitungen von dieser Nutzungsordnung in Kenntnis zu setzen und für deren Einhaltung zu sorgen.

     

    5. Datenschutzerklärung

    Kundendaten werden, soweit dies geschäftsnotwendig ist, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet.

     

    6. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsordnung nicht.

     

    Hiermit bestätige ich, die obenstehende Nutzungsordnung und die zugehörigen Trainingstipps gelesen zu haben und sie in ihrem gesamten Inhalt nach anzuerkennen. Eine Abschrift der Nutzungsordnung und Trainingstipps habe ich erhalten.

     

     

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    Datum                                                                                                                Unterschrift

 

 

Nutzungsordnung/ Haftungsausschluss

 

Stand Oktober 2016